Benutzungsverordnung Jugendtreff und Sportplatz

Die vorliegende Benutzerverordnung (BV) hat die Jugendarbeit (JA) in Zusammenarbeit mit der Jugendkommission (JUKO) erstellt.

Für die Einhaltung der Regeln sind die JA und die dienstleistende Betreuungsperson verantwortlich. Die Weisungen dieser sind zu befolgen.

Im Rahmen dieser BV werden die JA und die Betreuungspersonen zusammen mit den Jugendlichen das Betriebsreglement erstellen.

1. Benutzungsberechtigte

1.1   Die organisierten und betreuten Öffnungszeiten des Jugendtreffs sind für Jugendliche ab der Oberstufe bis 18 Jahre geregelt.

1.2   Der Treff soll aber grundsätzlich für alle Jugendlichen zugänglich sein.

1.3   Die JUKO entscheidet jeweils über weitere, ausserordentliche Anfragen.

2. Benutzungszeiten

2.1   Die Öffnungszeiten richten sich nach dem Alter der Gruppe und werden durch die JA in Absprache mit der JUKO festgelegt.

3. Pflichten der Benutzungsberechtigten

3.1   Haftung: Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigenes Risiko. Jegliche Haftung wird abgelehnt.

3.2   Lärm: Es darf kein übermässiger Lärm verursacht werden. Ab 22.00 Uhr gilt das Nachtruhegesetz.

3.3   Parkgelegenheit: Fahrzeige aller Art müssen auf dem zugewiesenen Parkplatz parkiert werden. Das ziellose Befahren der Anlage ist untersagt.

3.4   Der Zugang zum Feuerwehrlokal muss jederzeit frei zugänglich sein.

3.5   Feuer: Auf der ganzen Anlage ist das Entfachen von Feuer verboten.

3.6   Sorgfaltspflicht: Alle tragen Sorge zu den Einrichtungen. Die Anlage darf weder beschädigt noch verschmutzt werden. Mutwillige Beschädigungen und Verschmutzungen werden geahndet und verrechnet.

3.7   Meldung von Schäden: Beschädigungen an Anlage und Einrichtungen sind umgehend den Betreuungspersonen oder der JA zu melden.

3.8   Entsorgung Kehricht: Anfallender Abfall ist in die vorhandenen Kehrichteimer zu entsorgen. Das Litteringgesetz ist zu befolgen.

4. Beleuchtung auf dem Sportplatz

4.1   Der Sportplatz wird am Freitagabend auf Wunsch, jeweils maximal bis 22.00 Uhr beleuchtet, damit die Jugendlichen sich treffen, spielen und sportlich betätigen können.

4.2   Die jeweilige Betreuungsperson nimmt gegen 22 Uhr mit den Jugendlichen Kontakt auf, damit der Platz sauber hinterlassen und die geltenden Regeln für das Schulhausareal eingehalten werden.

5. Massnahmen bei Zuwiderhandlungen

5.1 Zuwiderhandlungen werden wie folgt geahndet:

  • Fehlbare können weggewiesen werden.
  • Bei grober Missachtung der Benutzungsverordnung können gegen Fehlbare Verweise oder Betretungsverbote ausgesprochen werden.
  • Zuwiderhandlungen gegen diese Benutzungsverordnung können der Polizei gemeldet werden.

6. Allgemeines

6.1 Umgang mit Rauschmitteln

  • Das Rauchen und die Konsumation von Schnupftabak ist während den Öffnungszeiten des Jugendraums auf dem gesamten Schulhausareal untersagt.
  • Die Konsumation von Alkohol ist strengstens verboten. Wer alkoholisiert in den Jugendraum kommt, muss das Schulhausareal verlassen. Wird dies nicht selbständig gemacht, werden die Eltern durch die Jugendarbeit informiert und aufgefordert, ihr Kind abzuholen. Wird Alkohol mitgebracht, wird dieser durch die Jugendarbeit konfisziert und entsorgt.

6.2 Putzen

  • Die Jugendlichen sind verpflichtet, den Jugendraum nach jeder Benutzung zu reinigen. Dies soll selbständig durchgeführt werden, ca. 15 Minuten vor Schliessung. Dabei helfen ALLE Jugendlichen mit.